Die Ausweitung der Grauzone

Ist die US-Intervention in Syrien ein Bruch des Völkerrechts? War sie angesichts des Terrors des „Islamischen Staats“ aus humanitären Gründen geboten? Die Fragen an sich schon verweisen auf einen zivilisatorischen Fortschritt. Schließlich sind es noch keine hundert Jahre her, da war es bloß eine Frage der politischen Opportunität, ob ein Staat einen andern militärisch angriff oder nicht. Das „Ius ad bellum“ (Recht zum Krieg) gehörte zu den selbstverständlichen Attributen eines souveränen Staates. Erst 1928, noch unter dem Eindruck von über zehn Millionen Toten des Ersten Weltkrieges, wurde im Briand-Kellogg-Pakt der Angriffskrieg international geächtet. Nach weiteren 55 Millionen Toten im Zweiten Weltkrieg einigten sich die Siegermächte in der UN-Charta von 1945 darauf, dass „bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ eine militärische Intervention erlaubt ist, wenn sie der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen autorisiert.

Doch scherte sich in den vier Jahrzehnten des Kalten Krieges keine der beiden Großmächte um die UN-Charta. Sowjettruppen marschierten 1956 in Ungarn ein und 1968 in der Tschechoslowakei, die US-Army intervenierte 1964 in der Dominikanischen Republik und 1979 in Panama. Im eigenen Hinterhof waltete man nach Lust und Laune und ungestraft. Keine Seite suchte das Plazet des Sicherheitsrats, in dem die fünf ständigen Mitglieder ein Vetorecht haben. Dieser war ohnehin paralysiert. Die Sowjets sagten Njet, wenn die Amerikaner Yes sagten – und umgekehrt.

Erst mit der Implosion der Sowjetunion und dem Ende der Blockkonfrontation endete die Blockade. Der Sicherheitsrat autorisierte US-geführte Interventionen im Irak (1991), in Somalia (1992), in Haiti (1994). Optimisten träumten schon von einer Weltinnenpolitik. Doch das diplomatische Tauwetter blieb eine Episode. Im Kosovo intervenierte die Nato 1999 angeblich aus humanitären Gründen, ohne den Sicherheitsrat um Erlaubnis zu fragen, weil Russland eine Entscheidung ohnehin blockiert hätte. Auch die verlogen begründete US-Intervention im Irak von 2003 war nicht autorisiert. Beides Mal ein klarer Bruch des Völkerrechts.

Es wäre wohl auch ein Bruch des Völkerrechts gewesen, wenn die französischen Truppen, die in der Region stationiert waren, in Ruanda 1994 eingegriffen hätten, um den Völkermord zu verhindern, der in nur hundert Tagen 800.000 Tote kostete. Erst im Jahr 2005 sprach sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu einstimmig – völkerrechtlich zwar nicht bindend – für eine Schutzverantwortung aus. Die politische Führung eines Staates ist verpflichtet, ihre Bürger zu schützen. Will oder kann sie dies nicht, darf der Sicherheitsrat eine militärische Intervention autorisieren.

Just auf diese Schutzverantwortung rekurrierte der Sicherheitsrat, als er im Arabischen Frühling den Nato-Angriff auf die Truppen Gaddafis erlaubte, um die bedrohte Zivilbevölkerung zu schützen. Der Westen legte die UN-Resolution sehr großzügig aus und bombardierte das Ende des Regimes herbei, was Russland, das im Sicherheitsrat kein Veto eingelegt hatte, nachhaltig vergrätzte. So schnell, das war schon bald klar, würde Russland im Sicherheitsrat keine Intervention mehr erlauben. Im Fall Syrien hat der Westen dann nicht einmal mehr den Versuch unternommen, das oberste UN-Gemium um Erlaubnis zu bitten. Man kann darüber streiten, ob nun Völkerrecht gebrochen wurde oder nicht. Sicher ist nur, dass seine Missachtung wie im Fall Kosovo oder Irak und jede Ausweitung der Grauzone wie im Fall Libyen und Syrien den Prozess seiner Erosion beschleunigt.

Die Bedeutung des geschriebenen Völkerrechts wird abnehmen, weil über seine Anwendung die fünf vetoberechtigten ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, die Siegermächte von 1945 also, entscheiden – selbstredend nach ihrer Interessenlage. Die Interessen der arabischen Welt, Afrikas, Lateinamerikas, Indiens aber sind nirgends aufgehoben. Und deshalb wird  ohne Reform des Sicherheitsrates dessen Bedeutung für die Legitimierung militärischer Interventionen schwinden.

Zu Recht hat der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier nun also eine Reform angemahnt und drängt – wenn auch weniger penetrant als seine Vorgänger Klaus Kinkel, Joschka Fischer und Guido Westerwelle – auf einen ständigen deutschen Sitz im Sicherheitsrat. Doch die Europäer haben schon zwei Sitze, eher einen zu viel als einen zu wenig. Wichtiger ist, dass der Süden in das höchste Gremium der Uno, bislang ein Machtorgan des Nordens, integriert wird. Und schließlich muss das Vetorecht durch qualifizierte Mehrheiten ersetzt werden.  Doch leider setzt jede Reform des Sicherheitsrats die Einwilligung aller fünf heute vetoberechtigten Mitglieder voraus. Die Chance, dass sie gelingt, ist deshalb nicht sonderlich groß. So drohen am Horizont wieder die alten Zeiten, als es nur eine Frage der politischen Opportunität war, ob ein Staat einen andern angreift oder nicht.

Thomas Schmid, „Berliner Zeitung“, 29.09.2014