Es waren aufgeregte Zeiten, und es waren mörderische Zeiten. Eine bewaffnete Gruppe weit unterhalb der Kompaniestärke hatte dem westdeutschen Staat den Krieg erklärt. Sie stellte sich selbst selbstbewusst in die Tradition der Russischen Revolution und nannte sich grossspurig Rote Armee Fraktion (RAF). Von der Boulevard-Presse wurde sie als BMB (Baader-Meinhof-Bande) beschimpft. Der Schriftsteller Heinrich Böll versuchte schon früh, die Dimensionen zurechtzurücken. Er sprach vom „Krieg der Sechs gegen Sechzigmillionen“. 34 Menschen hat die RAF zwischen 1971 und 1993 getötet. Ihren mörderischen Kampf haben 26 Genossen mit dem Leben bezahlt. Die letzten beiden Opfer – ein RAF-Mitglied und ein Polizist – fielen vor 14 Jahren bei einem Schusswechsel. 1998 löste sich die RAF ganz offiziell auf. Damit hätte die Geschichte zu Ende sein können.
Ist sie aber nicht. Noch immer sitzen nämlich vier frühere Terroristen in Haft: Birgit Hogefeld seit 14 Jahren, Eva Haule seit 20 Jahren und Christian Klar sowie Brigitte Mohnhaupt seit über 24 Jahren. Klar wurde wegen neun Morden und elf Mordversuchen zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt, was später dann auf eine einfache lebenslängliche Haftstrafe reduziert wurde. Auch Mohnhaupt wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verdonnert.
Die vier sind gewissermassen die Altlast der bleiernen Zeit, von der Öffentlichkeit waren sie längst vergessen. Die mediale Logik ist nun mal hartherzig: Wer bombt und killt, macht Schlagzeilen. Wer langsam im Gefängnis vermodert, ist keine Kurzmeldung wert. Doch nun sind Klar und Mohnhaupt in Deutschland wieder in aller Munde. Die eine könnte schon bald auf Bewährung entlassen, der andere vom Bundespräsidenten begnadidgt werden. Leitartikler und Talkshowmaster graben in den Archiven. Ein Hauch jener Zeit weht durch das Land, jener Epoche, als nach dem Zerfall der Aufbruchsbewegung von 1968 die einen zu Gurus nach Indien pilgerten, andere Politsekten gründeten, andere den langen Marsch durch die Institutionen antraten und wieder andere eben mit einem Verlust an Realitätssinn, der heute kaum mehr verständlich ist, in den bewaffneten Untergrund gingen.
1971 fordert der Krieg sein erstes Todesopfer. In Hamburg wird der Polizist Norbert Schmid erschossen. Acht Monate später schon sitzen die Anführer der terroristischen Truppe alle in Haft: Andreas Baader, der sich in der Münchner Halbwelt politisiert hat und seine Mitgenossinen mit Vorliebe als „Votzen“ bezeichnet, Ulrike Meinhof, einst engagierte sozialkritische Journalistin mit spitzer Feder, die eines Tages zur Erkenntnis gekommen ist: „Natürlich kann geschossen werden“, und die Pastorentochter Gudrun Ensslin. Damit hätte die absurde Geschichte eigentlich schon damals ein Ende haben können.
Hat sie aber nicht. Im Umfeld der RAF rekrutiert sich eine zweite Generation von Terroristen, deren wichtigstes Ziel ist nicht die Befreiung der Menschheit, sondern, bescheidener, die Befreiung der Eingeschlossenen . Es gibt Tote auf beiden Seiten. Und der Staat rüstet nun auf: Neue Gesetze zur Bekämpfung der Terrortruppe werden massgeschneidert. Beim Prozess gegen Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe, der 1975 mit einer lebenslänglichen Haftstrafe für alle vier endet, werden die Rechte der Verteidiger drastisch beschnitten. Das Parlament verabschiedet in aller Eile ein Kontaktsperre-Gesetz. Und ein „Hosenschlitzerlass“, der die Anwälte auf entwürdigende Weise zwingt, ihre Beinkleider zu öffnen, soll den Schmuggel von Kassibern in das extra für die Topterroristen gebaute Hochsicherheitsgefängnis von Stuttgart-Stammheim verhindern. Die Presse lässt sich einen Maulkorb umbinden. Es sind hysterische Zeiten.
Im Jahr 1977 spitzt sich die Situation dramatisch zu: Im Frühling wird der Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen, im Sommer fällt der Bankier Jürgen Ponto den Kugeln der Terroristen zum Opfer. Und dann kommt der Deutsche Herbst, der Höhepunkt der bleiernen Zeit. Ein RAF-Kommando entführt den Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Hanns-Martin Schleyer, um die inhaftierten Genossen freizupressen. Sie erhalten Schützenhilfe von palästinensischen Terroristen, die eine Passagiermaschine mit deutschen Touristen nach Mogadischu (Somalia), entführen. Nachdem der Flugkapitän ermordet aufs Flugfeld geworfen wird, stürmt ein Sondereinsatzkommando der deutschen Polizei die Maschine, befreit sämtliche Geiseln und erschiesst drei von vier Entührern. (Das vierte Mitglied des palästinensischen Kommandos, XY, wird Jahrzehnte später in Zürich auf einer Kundgebung zum 1. Mai als Rednerin eingeladen). Noch am selben Tag begehen Baader, Ensslin und Raspe in ihrer Zelle Selbstmord (Meinhof hat sich schon im Vorjahr erhängt). In der folgenden Nacht wird der entführte Schleyer erschossen.
Der Rest der düsteren Story sind Nachzugsgefechte mit weiteren Toten.
Mohnhaupt und Klar haben Buback, Ponto und Schleyer auf dem Gewissen. Sie sind Mörder. Ohne Zweifel. Aber sind sie gewöhnliche Mörder wie eben andere auch? Sie selber haben sich einst als Kriegsgefangene bezeichnet und wollten nach den Regeln der Genfer Konvention als solche behandelt werden. Das hat der Staat aus guten Gründen abgelehnt und sie nach dem deutschen Strafgesetzbuch als gewöhnliche Mörder verurteilt – die sie natürlich nicht waren. Für das Opfer macht es zwar keinen Unterschied, ob der Täter aus niederträchtigen und eigensüchtigen Motiven handelt oder aus ideologischer Verblendung, die sogar mit hohen moralischen Ansprüchen einhergehen kann. Aber wären sie gewöhnliche Mörder gewesen, wären wohl nicht in hysterischer Überreaktion Sondergesetze erlassen worden, die einer verfassungsmässigen Überprüfung, die es nie gegeben hat, wohl nicht standgehalten hätten. Und wären sie gewöhnliche Mörder gewesen, wären sie vermutlich heute frei.
Denn von Mohnhaupt, heute 57 Jahre alt, und Klar, 54, geht heute keine Gefährdung der Gesellschaft mehr aus. Da sind sich Politiker, Psychologen und die Angehörigen der Opfer einig. Wer in Deutschland zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt ist, kann nach 15 Jahren die Entlassung auf Bewährung beantragen. Bei gutem Benehmen kommt der Gefangene in der Regel dann wenige Jahre später frei. Wenn Richter allerdings eine „besondere Schwere der Schuld“ feststellen, können sie eine Mindestfrist setzen, vor deren Ablauf der Häftling nicht freikommen darf. Bei Mohnhaupt läuft diese Frist am 26. März ab. Die Bundesanwaltschaft befürwortet eine mögliche Entlassung. Das Stuttgarter Oberlandesgericht wird in den nächsten Tagen entscheiden.
Anders liegt der Fall bei Klar. Seine Frist läuft erst im Januar 2009 aus. Doch hat er schon vor vier Jahren einen Antrag auf Gnade gestellt. Bundespräsident Horst Köhler wird vermutlich in den nächsten Wochen eine Entscheidung treffen. Er ist hierbei völlig frei und muss sich auch vor niemandem rechtfertigen. Das präsidiale Recht zur Begnadigung ist ein Relikt aus feudalen Zeiten und passt eigentlich nicht in einen modernen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Der Druck auf das Staatsoberhaupt ist gross. Waltrude Schleyer, die Witwe des ermordeten Arbeitgeberpräsidenten, ist strikt gegen jede Entlassung. Das ist verständlich. Sie hat ihren Mann verloren. Michael Bubacks hingegen, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hält sich raus. Er sei froh, sagte er, dass die Angehörigen am Begnadigungsverfahren nicht beteiligt sind . „Gibt es Gnade für Gnadenlose?“, hiess der Titel einer Talkshow im Fernsehen. Eine Befragung der Zuschauer ergab: 91 Prozent waren dagegen. Purer Populismus, aus dem das tiefe Bedürfnis nach Rache spricht. Eine Mehrheit der Deutschen hätte im Heissen Herbst auch gerne die Todesstrafe wieder eingeführt. Doch die Haftstrafe soll nicht nur Sühne für Verbrechensein, sie soll auch der Resozialisierung dienen. So steht es jedenfalls im Strafgesetzbuch.
Darf man aber jemanden in die freie Gesellschaft entlassen, der keine Reue zeigt. Unisono schallt es aus der konservativen Ecke: Ohne Reue keine Gnade. Im Jahr 2003 schrieb Klar in einem Brief an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau: „Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen.“ Geht das als Reuebekenntnis durch? Und wenn Klar jetzt öffentlich in klaren Worten bereuen würde, wer wollte entscheiden, ob es ein opportunistischen Lippenbekenntnis wäre oder Ausdruck von aufrichtiger Reue?
Zurecht spricht das Strafgesetzbuch von Verbrechen und nicht von Sünden, von denen man sich nach einem aufrichtigen Akt der Reue mit einigen Gebeten allenfalls wieder reinwaschen kann. Zurecht spielt der Begriff in der Rechtssprechung, die ja Richtern zufällt, keine Rolle. Eigentlich gehört auch der Begriff Gnade eher in die Kirche und hat in einem republikanischen Verständnis von Politik nichts zu suchen. Aber wenn er dort nun mal schon eingeführt ist, muss ein Gnadenakt des Präsidenten, der immerhin ein Verfassungsorgan und kein Pfarrer ist, als poltischer Akt gewertet werden, als Akt der politischen Dummheit oder der politischen Klugheit. Im Fall von Klar wäre es ein kluger Akt. Er würde ein Zeichen setzen, dass neun Jahre nach der Selbstauflösung der RAF dem Staat der so schwer errungene innere Frieden wichtiger ist als die Rache. Für viele Angehörige der Opfer mag das ein schwer erträglicher Gedanke sein.
Doch die Psychotherapeutin Angelika Holderberg, die sieben Jahre lang ehemalige RAF-Mitglieder betreut hat, warnt davor, den Langzeithäftlingen Reue abzufordern. Acht Jahre lang wurde Klar in Isolationshaft gehalten. Das behindert jeden Erkenntnisprozess und verfestigt das Weltbild und Eigenbild, das man sich gezimmert hat. Reue würde dann als Akt der Unterwerfung erlebt, als Enteignung der eigenen Biographie, als Selbstaufgabe. Dass die Täter zu wirklicher Reue finden, bedarf vermutlich der offenen Auseinandersetzung in Freiheit und langer Therapie.
Thomas Schmid, „Facts“ (Zürich), 09.02.2007